Aktuelles

Bruderschaftsversammlung

19.03.2013

Die heurige Versammlung der Bruderschaft St. Josef fand am 19. März 2013 in Bichlbach statt.

Mit einem Festgottesdienst in der Zunftkirche St. Josef mit Herrn Dekan Mag. Franz Neuner und musikalisch umrahmt von einer Bläsergruppe der Musikkapelle Bichlbach startete um 19:00 Uhr die Veranstaltung.
Anschließend, um 20:00 Uhr, fanden sich die Mitglieder und Besucher im Dorfheim zur gemeinsamen Versammlung mit Rechenschaftsbericht und Kassabericht ein.
Die Festansprache stand unter dem Motto "Aufgaben und Chancen des ländlichen Raums" und wurde von Herrn Landesrat Mag. Johannes Tratter gehalten.
Der diesjährige Sozialpreis wurde an den Verein Hand in Hand aus Höfen verliehen.

24.08.2012 Hochzeit

24.08.2012

Hochzeit von Regina und Mathias Muxel

Pfarrer: Franz Angermayr / geladene Gäste 75 / Fotos RM Muxel ©

Bruderschaftsversammlung

19.03.2012

Festgottesdienst in der Zunftkirche St. Josef in Bichlbach mit Herrn Dekan Mag. Franz Neuner, musikalisch umrahmt von einer Bläsergruppe der Musikkapelle Bichlbach.
Die Festansprache bei der Bruderschaftsversammlung hielt Herr Dr. Richard Lipp zum Thema "die bamherzigen Schwestern im Außerfern"

Der Sozilapreis 2012 wurde vom geschäftsführenden Obmann der Zunftbruderschaft St. Josef, Bürgermeister Ziernhöld Klaus, an die barmherzigen Schwestern überreicht.

Spendenaufruf Neueindeckung Schindeldach Zunftkirche

Ein neues Dach über dem Kopf für unsere Zunftkirche – jeder (Spenden)Tropfen zählt!

Das Schindeldach der Zunftkirche St. Josef zu Bichlbach ist in die Jahre gekommen und zeigt deutliche Alterserscheinungen. Nun bitten wir in dieser Sache, die keinen Aufschub mehr duldet, erneut um Unterstützung. Mit Eurer Spende können wir sicherstellen, dass unser Dach auch in Zukunft Schutz für das wohl wichtigste Kulturdenkmal Bichlbachs, der einzigen Zunftkirche Österreichs bietet.

Das Spendenkonto dafür lautet: Spendenkonto:

BAWAG-PSK
Bundesdenkmalamt 1010 Wien
IBAN: AT07 0100 0000 0503 1050
BIC: BUNDATWW (nur bei Auslandsüberweisungen)

Steuerliche Begünstigung
Bei Spenden von natürlichen Personen, die in der Arbeitnehmer:innenveranlagung als Sonderausgabe berücksichtigt werden sollen, sind die persönlichen Daten wie Vorname, Zuname (wie im Meldezettel angeführt) und das Geburtsdatum im Rahmen der Überweisung, neben dem Aktionscode A487, im Verwendungszweck bekanntzugeben.

Spenden juristischer Personen, die derenseits steuerrechtlich als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, werden seitens des Bundesdenkmalamtes auf Ansuchen bestätigt. Diesbezügliche Ansuchen sind an spenden@bda.gv.at zu richten.

Jede Spende, egal wie klein, bringt uns unserem Ziel näher. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!